Wildgehegezaun
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Beschaffenheit:                          

Die Zäune müssen je nach Geländeform für Damwild 1,80 bis 2,00 m, für Rotwild mindestens 2,00 m hoch sein. Sie sind so zu gestalten, dass Tiere, insbesonder Kälber nicht entweichen können und das Eindringen von Beutegreifern, streunenden Hunden u. a. vorgebeugt wird. Der Verlauf des Zaunes darf keine spitzen Winkel aufweisen. Verletzungsgefahren ist vorzubeugen.
Die Errichtung oder Änderung einer offenen, sockellosen Einfriedung im Aussenbereich, soweit sie der Haltung von Dam-, Rot-, Sika- oder Muffelwild zum Zwecke der Landwirtschaft dient, bedarf keiner Baugenehmigung (Privilegierung) - siehe auch § 35 BauGB - Infoschrift
Werden die Pfosten einbetoniert, liegt keine sockellosen Einfriedung mehr vor.

 Gem. der Vorschrift sollen Holzpfähle verwendet werden.    

Verwenden Sie Krampen mit Widerhaken!!

Holzpfosten nach Innen setzen - somit werden sie nicht vom Gras umwachsen und faulen nicht so schnell.



rechts im Bild Zaunpfosten 
Z-Profil mit Ursus-Wildgatter   >>

 

 

Es empfiehlt sich ein stabiles Geflecht mit bis zur 50 cm "hasendicht" zu wählen.
Somit sind die unteren Drähte dichter angeordent (Kälber kriechen nach außen!)

 

 

Bis zur weiteren Bearbeitung dieser Seite entnehmen Sie bitte weiter Infos vom Gut Gollin

 

 

 

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